Lausanne, Switzerland Zuletzt geprüft

EPFL – École polytechnique fédérale de Lausanne

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Coursework

Unter Bedingungen gestattet

Die EPFL-Leitlinien zur Nutzung von KI im Studium raten Studierenden, bei Prüfungen oder Leistungsbewertungen keine KI zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, und empfehlen, die Kursrichtlinie zu prüfen oder die Lehrperson zu fragen. Leistungsnachweise, die nicht der persönliche und eigenständige Beitrag der Studierenden sind, müssen gemäß LEX 1.3.3 Artikel 4 als solche erkennbar sein; die Leitlinien raten, die Nutzung von KI-Tools in einer Erklärung offenzulegen, und die Formulierung dafür in der Kursrichtlinie oder bei der Lehrperson zu prüfen.

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Prüfungen

Untersagt

Die Studienrichtlinien der EPFL raten Studierenden, während Prüfungen oder Leistungsnachweisen keine KI zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Kursordnung oder die Lehrperson erlaubt ist. Ein vermuteter unzulässiger Einsatz oder eine fehlende Offenlegung wird als möglicher Integritätsfall weitergeleitet; die Richtlinien bezeichnen es als KI-Plagiat, KI-generierte Inhalte ohne angemessene Kennzeichnung als eigene Arbeit einzureichen.

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Offenlegung

Unter Bedingungen gestattet

Der Studienführer der EPFL besagt, dass Prüfungsmaterial, das nicht der persönliche und eigenständige Beitrag der Studierenden ist, als solches erkennbar sein muss, gemäß Lex 1.3.3 Artikel 4. Er besagt außerdem, dass der Einsatz von KI-Werkzeugen in einer Erklärung offengelegt werden sollte. Studierende werden angewiesen, die spezifische KI-Richtlinie ihres Kurses zu prüfen oder die Lehrperson zu fragen, wie sie diese formulieren sollen. Für zur Veröffentlichung bestimmte Manuskripte besagt die Richtlinie der EPFL-Bibliothek, dass das verwendete LLM, wofür es verwendet wurde und wie es verwendet wurde, im Manuskript offengelegt werden muss, unter Einhaltung der Verlagsrichtlinien.

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Datenschutz und sensible Daten

Untersagt

Die EPFL rät Studierenden davon ab, vertrauliche, private oder personenbezogene Informationen in öffentliche generative KI-Werkzeuge einzugeben, da Daten an private Unternehmen weitergegeben werden und die Kontrolle verloren geht. Im erfassten EPFL-Lehrleitfaden werden Unternehmenslizenzen wie Microsoft 365 Copilot über ein EPFL-Konto als ungeeignet für regulierte Daten beschrieben, weil der Leitfaden angibt, dass die EPFL keine Auftragsverarbeitungsvereinbarung unterzeichnet hat, die einen Schutz garantiert, der den institutionellen Anforderungen oder dem Schweizer Datenschutzgesetz entspricht; der aktuelle zentrale IT-Vertrag oder der Status der DPA für den Mandanten wurde in dieser Prüfung nicht unabhängig festgestellt.

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Von der Institution bereitgestellte Tools

Unter Bedingungen gestattet

Die EPFL führt offizielle Bildungsangebote mit KI auf, darunter AI Tutors (CEDE), die in teilnehmenden Lehrveranstaltungen eingesetzt werden, aiaiapps für Lehrende und den internen EPFL Chatbot. Microsoft 365 Copilot ist mit der Verfügbarkeit „zulässig“ aufgeführt, doch die Aufnahme in ein Tool-Verzeichnis stellt keine Erlaubnis für Prüfungsleistungen dar und ist kein überprüfter aktueller IT-AVV.

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Forschung & Publikation

Unter Bedingungen gestattet

Die Hinweise der EPFL-Bibliothek stellen klar, dass LLMs nach dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (Art. 6) nicht als Autoren oder Koautoren aufgeführt werden können, da ihnen die Verantwortlichkeit fehlt. Gemäß der Vereinbarung der EPFL-Bibliothek mit Elsevier dürfen CC-BY-Open-Access-Inhalte mit jedem KI-Werkzeug genutzt werden. Bei lizenzierten geschlossenen oder CC-BY-NC-ND-Publikationen ist die Nutzung mit geschlossenen, nicht lernenden KI-Werkzeugen oder mit offenen lernenden Werkzeugen erlaubt, die in einer sicheren, von den Nutzenden kontrollierten Umgebung betrieben werden (vor Ort oder ausschließlich für berechtigte Nutzende). Kommerzielle Nutzung ist verboten, und Publikationen dürfen geschlossene oder CC-BY-NC-ND-Inhalte nicht reproduzieren.

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Weitere geprüfte Eintragsthemen

Akademische Integrität und Verfahren

Unter Bedingungen gestattet

Die Einreichung KI-generierter Inhalte als eigene Arbeit ohne angemessene Kennzeichnung stellt KI-Plagiat nach Lex 1.3.3 Artikel 4 dar. KI-Erkennungswerkzeuge sind wegen des Risikos falsch positiver Ergebnisse nicht als alleinige Beweismittel zulässig; die Weiterleitung eines vermuteten Nichtausweisens durch Lehrende an die Sektionsleitung und den Rechtsdienst ist eine Überweisung zur Prüfung eines möglichen Fehlverhaltens, keine Entscheidung über Täuschung. Streitigkeiten über förmlich festgelegte Noten oder mitgeteilte Nichtbestehen richten sich nach den Studienverordnungen der EPFL: interne Neubewertung innerhalb von 10 Tagen oder externe Beschwerde bei der Commission de recours interne des EPF innerhalb von 30 Tagen ab dem Posteingang der Note oder der mitgeteilten Nichtbestehensmeldung. Diese Regeln gelten für akademische Bewertungsstreitigkeiten; ob bestimmte Beschwerdewege für disziplinarische Sanktionen wegen KI-bezogenen Fehlverhaltens gelten, ist eine ungeklärte Lücke in der Beweislage.

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Hinweise zur Lehre

Empfohlen

Die Lehrhinweise der EPFL empfehlen, da es keine allgemeingültige Regel für den Einsatz von KI bei Prüfungen gibt, dass Lehrende den Studierenden explizit mitteilen, welche Art der KI-Nutzung in ihrem Kurs nicht zulässig ist und welche Regeln für den Einsatz von KI-Werkzeugen gelten.

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Sicherheit und Beschaffung

Unklar

Zentrale IT-Beschaffungsbedingungen, Anbieter-Compliance-Standards und institutionelle Datenverarbeitungsprotokolle für KI-Werkzeuge von Drittanbietern sind in den überprüften öffentlichen Nachweisen nicht belegt.

Vor dem Absenden

Gebote

  • Prüfen Sie Lehrpläne und konsultieren Sie Lehrkräfte bezüglich der zulässigen KI-Nutzung, bevor Sie Tools zum Lernen oder für Studien- und Prüfungsleistungen verwenden; stellen Sie sicher, dass Prüfungsmaterial, das nicht Ihr persönlicher und originärer Beitrag ist, gemäß LEX 1.3.3 Artikel 4 als solcher erkennbar ist, wobei der Studienleitfaden besagt, dass die Nutzung von KI-Tools in einer Erklärung offengelegt werden sollte, und Studierende anweist, die Kursrichtlinie oder die Lehrkraft bezüglich deren Formulierung zu konsultieren.
    Anforderung in diesem Geltungsbereich
  • Bei zur Veröffentlichung vorgesehenen Manuskripten sind das eingesetzte LLM-Tool, sein Zweck und die Methode im Manuskript offenzulegen, unter Einhaltung der Richtlinien des Verlags.
    Anforderung in diesem Geltungsbereich
  • Bei Streitigkeiten über eine akademische Note oder ein mitgeteiltes Nichtbestehen beantragen Sie innerhalb von 10 Tagen eine interne Neubewertung oder legen innerhalb von 30 Tagen Berufung bei der internen Berufungskommission der EPF ein; beide Fristen laufen ab Postzugang an der Adresse der Studierenden. Diese Fristen wurden nicht als Fristen für KI-bezogene Disziplinarberufungen verifiziert.
    Quellenhinweise

Nicht

  • Studierende sollten während Prüfungen oder Leistungsbewertungen keine generativen KI-Werkzeuge verwenden, es sei denn, die Kursrichtlinie oder die Lehrperson erlaubt dies ausdrücklich.
    Quellenhinweise
  • Geben Sie keine vertraulichen, personenbezogenen oder regulierten Daten in öffentliche KI-Werkzeuge ein; im erfassten Leitfaden für die Lehre wird enterprise Microsoft 365 Copilot als ungeeignet für regulierte Daten beschrieben, da der Leitfaden angibt, dass die EPFL keinen abgestimmten DPA unterzeichnet hat, während der aktuelle zentrale IT-Vertrag oder der Tenant-DPA-Status nicht unabhängig festgestellt wurde.
    Quellenhinweise
  • Large Language Models (LLMs) nicht als Autoren oder Co-Autoren in zur Veröffentlichung bestimmten Manuskripten aufführen.
    Anforderung in diesem Geltungsbereich

KI-Nutzung angezweifelt?

EPFL – École polytechnique fédérale de Lausanne

Leitlinien zu KI in Studium und Lehre; Richtlinie LEX 1.3.3 zur Angabe und Abgrenzung übernommener Materialien (der französische Text ist verbindlich; die englische Fassung ist eine Referenzübersetzung, mit einem ungeklärten Platzhalter „Version xx.“ in der Fußzeile); Regeln für die kontinuierliche Leistungsbewertung; KI-Hinweise der Bibliothek. Die universitätsweite Prüfung bleibt PARTIAL.

Untersuchung & Reaktion

Die EPFL-Richtlinien für die Nutzung von KI beim Studium empfehlen Studierenden, während Prüfungen oder Leistungsbewertungen keine KI zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, und die Kursregeln zu prüfen oder die Lehrenden zu fragen. Die Richtlinien besagen, dass Prüfungsmaterial, das nicht der persönliche und eigenständige Beitrag der Studierenden ist, gemäß LEX1.3.3 Artikel4 als solches erkennbar sein muss; sie empfehlen, die Nutzung von KI-Werkzeugen in einer Erklärung offenzulegen und deren Formulierung mit den Kursregeln oder den Lehrenden abzustimmen.

Originalbelege und Geltungsbereich

Die EPFL-Richtlinien für die Nutzung von KI beim Studium empfehlen Studierenden, während Prüfungen oder Leistungsbewertungen keine KI zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, und die Kursregeln zu prüfen oder die Lehrenden zu fragen. Die Richtlinien besagen, dass Prüfungsmaterial, das nicht der persönliche und eigenständige Beitrag der Studierenden ist, gemäß LEX1.3.3 Artikel4 als solches erkennbar sein muss; sie empfehlen, die Nutzung von KI-Werkzeugen in einer Erklärung offenzulegen und deren Formulierung mit den Kursregeln oder den Lehrenden abzustimmen.

draft-claim-epfl-assessment-prior-authorization
Always check your course’s specific AI policy. If none exists, ask your instructor. You should not use AI during exams or assessments unless explicitly allowed.

lines 73-73; How to use AI in coursework

Offizielle Quelle der Universität ↗
EPFL rules (Lex 1.3.3, Article 4) require that all assessment material that is not the student’s personal and original contribution must be recognizable as such. Therefore, the use of AI tools should be disclosed in a statement. Check your course’s specific AI policy or ask your instructor how to formulate this statement.

lines 89-89; Transparency

Offizielle Quelle der Universität ↗

Die französische Richtlinie LEX1.3.3, die ursprünglich am 1. Januar 2013 in Kraft trat und am 1. September 2026 als Version 2.2 überarbeitet wurde, verlangt in Artikel 4, dass bei wissenschaftlichen und akademischen Arbeiten entlehntes Material vom persönlichen und originären Beitrag des Autors unterschieden wird. Artikel 4 besagt, dass das Unterlassen der Kennzeichnung entlehnten Materials dieses als persönlichen und originären Beitrag darstellt und ein Plagiat darstellt, wobei auf Artikel 8 verwiesen wird. Das offizielle Polylex-Verzeichnis stellt fest, dass nur die französische Fassung rechtsverbindlich ist und die englische Fassung Informationszwecken dient und keine Rechtskraft besitzt.

Originalbelege und Geltungsbereich

Die französische Richtlinie LEX1.3.3, die ursprünglich am 1. Januar 2013 in Kraft trat und am 1. September 2026 als Version 2.2 überarbeitet wurde, verlangt in Artikel 4, dass bei wissenschaftlichen und akademischen Arbeiten entlehntes Material vom persönlichen und originären Beitrag des Autors unterschieden wird. Artikel 4 besagt, dass das Unterlassen der Kennzeichnung entlehnten Materials dieses als persönlichen und originären Beitrag darstellt und ein Plagiat darstellt, wobei auf Artikel 8 verwiesen wird. Das offizielle Polylex-Verzeichnis stellt fest, dass nur die französische Fassung rechtsverbindlich ist und die englische Fassung Informationszwecken dient und keine Rechtskraft besitzt.

draft-claim-epfl-lex-1-3-3-v2-2
Directive concernant l’utilisation, la citation et la référence des sources LEX 1.3.3 du 1er janvier 2013, état au 1er septembre 2026

physical page 1; lines 1-3; Header p. 1

Offizielle Quelle der Universität ↗
Article 4 Emprunts et apport personnel 1 Tout travail scientifique et académique doit impérativement distinguer : a. les emprunts faits à d’autres travaux (art. 5), de b. l’apport personnel et nouveau de l’autrice ou de l’auteur. 2 La réutilisation de données ou de code élaborés par des tiers doit être explicitement mentionnée. 3 Tout emprunt (y compris les publications, les données de recherche et les codes) doit être reconnaissable comme tel dans le travail, par une citation directe et/ou une paraphrase appropriée, ainsi que par les références nécessaires à la source. 4 Si les emprunts ne sont pas clairement indiqués dans le travail, l’autrice ou l’auteur laisse à penser qu’il s’agit de

physical page 2; lines 60-80; Article 4; excerpt offset 0–700

Offizielle Quelle der Universität ↗
son apport personnel et nouveau. Cela constitue un plagiat (art. 8).

physical page 2; lines 60-80; Article 4; excerpt offset 700–769

Offizielle Quelle der Universität ↗
Article 9 Entrée en vigueur La présente directive entrée en vigueur le 1er janvier 2013 et a été révisé au 1er septembre 2026 (version 2.2). Au nom de la Direction de l'EPFL : La Présidente : Anna Fontcuberta I Morral Le Directeur des Affaires juridiques Simon Brunschwig

physical page 3; lines 174-187; Article 9

Offizielle Quelle der Universität ↗
The english version is provided for information purposes only and has no legal force. Only the French version is legally binding.

lines 49-49; Polylex search preamble

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Mögliche Ergebnisse

Die französische Richtlinie LEX1.3.3, die ursprünglich am 1. Januar 2013 in Kraft trat und am 1. September 2026 als Version 2.2 überarbeitet wurde, verlangt in Artikel 4, dass bei wissenschaftlichen und akademischen Arbeiten entlehntes Material vom persönlichen und originären Beitrag des Autors unterschieden wird. Artikel 4 besagt, dass das Unterlassen der Kennzeichnung entlehnten Materials dieses als persönlichen und originären Beitrag darstellt und ein Plagiat darstellt, wobei auf Artikel 8 verwiesen wird. Das offizielle Polylex-Verzeichnis stellt fest, dass nur die französische Fassung rechtsverbindlich ist und die englische Fassung Informationszwecken dient und keine Rechtskraft besitzt.

Originalbelege und Geltungsbereich

Die französische Richtlinie LEX1.3.3, die ursprünglich am 1. Januar 2013 in Kraft trat und am 1. September 2026 als Version 2.2 überarbeitet wurde, verlangt in Artikel 4, dass bei wissenschaftlichen und akademischen Arbeiten entlehntes Material vom persönlichen und originären Beitrag des Autors unterschieden wird. Artikel 4 besagt, dass das Unterlassen der Kennzeichnung entlehnten Materials dieses als persönlichen und originären Beitrag darstellt und ein Plagiat darstellt, wobei auf Artikel 8 verwiesen wird. Das offizielle Polylex-Verzeichnis stellt fest, dass nur die französische Fassung rechtsverbindlich ist und die englische Fassung Informationszwecken dient und keine Rechtskraft besitzt.

draft-claim-epfl-lex-1-3-3-v2-2
Directive concernant l’utilisation, la citation et la référence des sources LEX 1.3.3 du 1er janvier 2013, état au 1er septembre 2026

physical page 1; lines 1-3; Header p. 1

Offizielle Quelle der Universität ↗
Article 4 Emprunts et apport personnel 1 Tout travail scientifique et académique doit impérativement distinguer : a. les emprunts faits à d’autres travaux (art. 5), de b. l’apport personnel et nouveau de l’autrice ou de l’auteur. 2 La réutilisation de données ou de code élaborés par des tiers doit être explicitement mentionnée. 3 Tout emprunt (y compris les publications, les données de recherche et les codes) doit être reconnaissable comme tel dans le travail, par une citation directe et/ou une paraphrase appropriée, ainsi que par les références nécessaires à la source. 4 Si les emprunts ne sont pas clairement indiqués dans le travail, l’autrice ou l’auteur laisse à penser qu’il s’agit de

physical page 2; lines 60-80; Article 4; excerpt offset 0–700

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son apport personnel et nouveau. Cela constitue un plagiat (art. 8).

physical page 2; lines 60-80; Article 4; excerpt offset 700–769

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Article 9 Entrée en vigueur La présente directive entrée en vigueur le 1er janvier 2013 et a été révisé au 1er septembre 2026 (version 2.2). Au nom de la Direction de l'EPFL : La Présidente : Anna Fontcuberta I Morral Le Directeur des Affaires juridiques Simon Brunschwig

physical page 3; lines 174-187; Article 9

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The english version is provided for information purposes only and has no legal force. Only the French version is legally binding.

lines 49-49; Polylex search preamble

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Überprüfung & Einspruch

Das Studienreglement der EPFL sieht zwei formelle Verfahren vor, um eine Note oder ein mitgeteiltes Nichtbestehen anzufechten: einen internen Antrag auf Neubewertung an der EPFL innerhalb von 10 Tagen oder einen externen Rekurs bei der Commission de recours interne des EPF innerhalb von 30 Tagen. Beide Fristen laufen ab dem Zugang der Note bzw. des mitgeteilten Nichtbestehens an der vom Studierenden angegebenen Adresse (bei per Post versandten Notenausweisen). Wird eine Note wegen eines Korrektur- oder Bewertungsfehlers angefochten, ist allein die zuständige Lehrperson befugt, die Note zu ändern, vorbehaltlich einer Begründung gegenüber der Studiengangsleitung. Wird sie wegen eines Formfehlers angefochten, prüft der Rechtsdienst, ob ein erheblicher Formfehler das Ergebnis beeinflusst hat, sodass eine Annullierung und Wiederholung der Prüfung gerechtfertigt ist. Verfahrenskosten werden im Voraus erhoben und nur dann zurückerstattet, wenn der Antrag des Studierenden erfolgreich ist. Diese Regeln betreffen Streitigkeiten über Noten. Ob für disziplinarische Sanktionen wegen KI-Fehlverhaltens besondere Rechtsmittel oder andere Fristen gelten, ist auf dieser Seite nicht belegt und bleibt eine Evidenzlücke.

Originalbelege und Geltungsbereich

Das Studienreglement der EPFL sieht zwei formelle Verfahren vor, um eine Note oder ein mitgeteiltes Nichtbestehen anzufechten: einen internen Antrag auf Neubewertung an der EPFL innerhalb von 10 Tagen oder einen externen Rekurs bei der Commission de recours interne des EPF innerhalb von 30 Tagen. Beide Fristen laufen ab dem Zugang der Note bzw. des mitgeteilten Nichtbestehens an der vom Studierenden angegebenen Adresse (bei per Post versandten Notenausweisen). Wird eine Note wegen eines Korrektur- oder Bewertungsfehlers angefochten, ist allein die zuständige Lehrperson befugt, die Note zu ändern, vorbehaltlich einer Begründung gegenüber der Studiengangsleitung. Wird sie wegen eines Formfehlers angefochten, prüft der Rechtsdienst, ob ein erheblicher Formfehler das Ergebnis beeinflusst hat, sodass eine Annullierung und Wiederholung der Prüfung gerechtfertigt ist. Verfahrenskosten werden im Voraus erhoben und nur dann zurückerstattet, wenn der Antrag des Studierenden erfolgreich ist. Diese Regeln betreffen Streitigkeiten über Noten. Ob für disziplinarische Sanktionen wegen KI-Fehlverhaltens besondere Rechtsmittel oder andere Fristen gelten, ist auf dieser Seite nicht belegt und bleibt eine Evidenzlücke.

draft-claim-epfl-grade-reassessment-appeal
There are two ways of opposing a grade or notified failure: a procedure at EPFL, called request for reassessment, and a procedure outside of EPFL, through the Commission de recours interne des EPF, called appeal.

lines 58-58; Reassessment request and appeal

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The deadline to start these procedures is within 10 days for the request for reassessment and within 30 days for the appeal. Both deadlines are calculated from the reception, at the address given by the student, of the grade or notified failure (transcripts sent by post).

lines 61-61; Reassessment request and appeal / Deadlines

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If a mark is contested on the grounds of an error in correction or assessment, the teacher responsible will be asked to check the correction. He/she is the only person authorized to make any corrections. If he/she modifies the mark, he/she must justify the modification to the program’s direction, who will check whether the reason is justified. If the result is contested on the grounds of a formal defect, the matter is referred to Legal Affairs, who can only conclude that the examination should be cancelled if the formal defect is significant and has been shown to have had an impact on the result.

lines 59-59; Reassessment request and appeal / Grounds

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The costs are charged ahead of the procedure by EPFL and the appeals authority. They are refunded only if the student’s claim succeeds.

lines 60-60; Reassessment request and appeal / Costs

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KI-Werkzeuge und Zugang

  • aiaiappsOffizielle EmpfehlungIm Quellenumfang als erlaubt erfasst.

    Öffnen Sie den öffentlichen Dienst aiaiapps.

  • EPFL ChatbotOffizielle EmpfehlungEs gelten Bedingungen

    Open Graph Search öffnen; anmelden, um Chat with Graph Search zu nutzen. Kursspezifische KI-Tutoren sind in teilnehmenden Kursen zugänglich, in denen das Lehrteam sie eingerichtet hat (z. B. in Moodle oder Ed Discussion). Der Zugang zum Tool gewährt keine Erlaubnis, es ohne Genehmigung der Lehrkraft für benotete Prüfungsleistungen zu nutzen.

  • AI Tutors (CEDE)Offizielle EmpfehlungEs gelten Bedingungen

    Verfügbar in teilnehmenden Kursen, sofern das Lehrteam des Kurses es auf den Kurswebsites oder in Diskussionsforen (etwa Moodle oder Ed Discussion) konfiguriert und bereitstellt.

  • Microsoft 365 CopilotTool erwähnt; institutioneller Zugang nicht nachgewiesenIm Quellenumfang als erlaubt erfasst.

    Verwenden Sie ein EPFL-Konto.

Aktualisierungen der DatensätzeLetzte 90 Tage · Erfasste Aktualisierungen: 6

Aktualisierungen des geprüften Datensatzes dieser Website, keine Bestätigung, dass die Universität ihre Richtlinie geändert hat.

Einige Einträge haben kein verifiziertes Datum. Siehe den vollständigen Verlauf.

  1. Seitenaktualisierung

    Weitere Einträge · Seitenaktualisierung

    Überarbeitung anzeigen

    Überarbeitung wird geladen…

  2. Datensatzpflege

    Weitere Einträge · Datensatzpflege

    Überarbeitung anzeigen

    Überarbeitung wird geladen…

  3. Korrektur der Website

    Genehmigte Werkzeuge · Records involved: 1 (1 corrected / adjusted)

    Überarbeitung anzeigen

    Überarbeitung wird geladen…

Geprüfte Aussagen

14

Offizielle Quellen

14 offizielle URLs; 14 Quellenangaben und deren erfasste Versionen werden aufbewahrt.

(Gen)AI for Teaching and Learning – Teaching ‐ EPFL

www.epfl.ch

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EPFL

Hash und erfasste Version

(Gen)AI for Teaching and Learning – Teaching ‐ EPFL · 2026-10-18T23:13:59Z

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2c90da7e0d268a59610a49c6baa416ef8bd73030f7afa0c9509f72f83b866f29

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Guidelines for using (Gen)AI in studying – Teaching ‐ EPFL

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

EPFL

Hash und erfasste Version

Guidelines for using (Gen)AI in studying – Teaching ‐ EPFL · 2026-10-18T23:13:59Z

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e6550341061f9244bbb733a1b4b1d09d58aa236e668771b10b8ccda567cab8aa

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Offizielle Quelle ↗

AI Tools and Student Assessment – Teaching ‐ EPFL

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

EPFL

Hash und erfasste Version

AI Tools and Student Assessment – Teaching ‐ EPFL · 2026-10-18T23:13:59Z

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Offizielle Quelle ↗

Rules for continuous assessment – Teaching ‐ EPFL

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

EPFL

Hash und erfasste Version

Rules for continuous assessment – Teaching ‐ EPFL · 2026-10-18T23:13:59Z

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Artificial Intelligence and Scientific Information – Library ‐ EPFL

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

EPFL Library

Hash und erfasste Version

Artificial Intelligence and Scientific Information – Library ‐ EPFL · 2026-10-18T23:13:59Z

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Reassessment Request and Appeal – Education ‐ EPFL

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

EPFL

Hash und erfasste Version

Reassessment Request and Appeal – Education ‐ EPFL · 2026-10-18T23:14:00Z

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Guidelines for the use of AI in teaching at EPFL – Teaching ‐ EPFL

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

EPFL

Hash und erfasste Version

Guidelines for the use of AI in teaching at EPFL – Teaching ‐ EPFL · 2026-10-18T23:14:00Z

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AI Tutors – CEDE ‐ EPFL

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

EPFL CEDE

Hash und erfasste Version

AI Tutors – CEDE ‐ EPFL · 2026-10-18T23:14:00Z

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aiaiapps — Crystalized Prompts for Education

aiaiapps.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

EPFL CEDE

Hash und erfasste Version

aiaiapps — Crystalized Prompts for Education · 2026-10-18T23:14:00Z

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Polylex Search – EPFL Regulations and Guidelines

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

EPFL Polylex

Hash und erfasste Version

Polylex Search – EPFL Regulations and Guidelines · 2026-10-18T23:14:00Z

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a0c1c6d598cda744b9071355a4d65e26f79baa2a13cdc99c9af741ac42dc1790

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Offizielle Quelle ↗

Directive concernant l’utilisation, la citation et la référence des sources (LEX 1.3.3, Version 2.2)

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

Direction de l'EPFL

Hash und erfasste Version

Directive concernant l’utilisation, la citation et la référence des sources (LEX 1.3.3, Version 2.2) · 2026-10-18T23:14:17Z

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872db10daa0c42fe712407a789af604cec32b08a0bec5447d802140263d6523d

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Offizielle Quelle ↗

Directive concerning the use, citation and referencing of sources (LEX 1.3.3, Version 2.2 - English Reference Translation)

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

Direction de l'EPFL

Hash und erfasste Version

Directive concerning the use, citation and referencing of sources (LEX 1.3.3, Version 2.2 - English Reference Translation) · 2026-10-18T23:14:17Z

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Offizielle Quelle ↗

Conseils pour l'utilisation de l'IA générative dans la recherche et l'éducation

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

epfl.ch

Hash und erfasste Version

Conseils pour l'utilisation de l'IA générative dans la recherche et l'éducation · 2026-05-10T15:10:00Z

Representation unspecified in this historical record; do not assume an original-file hash.

0c8f94c33e323d9186a4728a89f8629ff00be9a07f40d632c9604b99f1b69856

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Offizielle Quelle ↗

Tips for the use of generative AI in research and education

www.epfl.ch

Offizielle Quelle der Universität

epfl.ch

Hash und erfasste Version

Tips for the use of generative AI in research and education · 2026-05-10T15:10:00Z

Representation unspecified in this historical record; do not assume an original-file hash.

5eeaf435b05194c1df42edec4c82f305a9971d53eadf7ce1392453f738937014

Hashes identify a captured version; they do not establish current policy or review approval.

Offizielle Quelle ↗
Datensatzinformationen, JSON & Zitierung

Review layers: claim review applies to the claims only. Analysis is a separate machine-generated summary awaiting review. Coverage scores do not establish complete policy knowledge.

Claim review state
agent_reviewed
Analysis review state
machine_candidate
Record revision
qs20-24-v6-r7-20261020
Dataset release
public-release-20260924-002
Correction published
Student snapshot
Not published
Current reviewed JSON · Historical baseline

Published V6 presentation; JSON and MCP retain the existing public record. Supplementary quotations and scope notes remain pending review. Local candidate corrections, tools and student summaries are not approved for publication. Institution-wide audit remains PARTIAL.

          Current reviewed JSON
          Fragen, die Studierende stellen

          Fragen, die Studierende stellen

          Darf ich KI für meine Studienleistungen nutzen?

          Die EPFL-Leitlinien zur Nutzung von KI im Studium raten Studierenden, bei Prüfungen oder Leistungsbewertungen keine KI zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, und empfehlen, die Kursrichtlinie zu prüfen oder die Lehrperson zu fragen. Leistungsnachweise, die nicht der persönliche und eigenständige Beitrag der Studierenden sind, müssen gemäß LEX 1.3.3 Artikel 4 als solche erkennbar sein; die Leitlinien raten, die Nutzung von KI-Tools in einer Erklärung offenzulegen, und die Formulierung dafür in der Kursrichtlinie oder bei der Lehrperson zu prüfen.

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          Muss ich die Nutzung von KI offenlegen?

          Der Studienführer der EPFL besagt, dass Prüfungsmaterial, das nicht der persönliche und eigenständige Beitrag der Studierenden ist, als solches erkennbar sein muss, gemäß Lex 1.3.3 Artikel 4. Er besagt außerdem, dass der Einsatz von KI-Werkzeugen in einer Erklärung offengelegt werden sollte. Studierende werden angewiesen, die spezifische KI-Richtlinie ihres Kurses zu prüfen oder die Lehrperson zu fragen, wie sie diese formulieren sollen. Für zur Veröffentlichung bestimmte Manuskripte besagt die Richtlinie der EPFL-Bibliothek, dass das verwendete LLM, wofür es verwendet wurde und wie es verwendet wurde, im Manuskript offengelegt werden muss, unter Einhaltung der Verlagsrichtlinien.

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          Darf ich sensible Daten hochladen?

          Die EPFL rät Studierenden davon ab, vertrauliche, private oder personenbezogene Informationen in öffentliche generative KI-Werkzeuge einzugeben, da Daten an private Unternehmen weitergegeben werden und die Kontrolle verloren geht. Im erfassten EPFL-Lehrleitfaden werden Unternehmenslizenzen wie Microsoft 365 Copilot über ein EPFL-Konto als ungeeignet für regulierte Daten beschrieben, weil der Leitfaden angibt, dass die EPFL keine Auftragsverarbeitungsvereinbarung unterzeichnet hat, die einen Schutz garantiert, der den institutionellen Anforderungen oder dem Schweizer Datenschutzgesetz entspricht; der aktuelle zentrale IT-Vertrag oder der Status der DPA für den Mandanten wurde in dieser Prüfung nicht unabhängig festgestellt.

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          Auf welche Tools kann ich zugreifen?

          Die EPFL führt offizielle Bildungsangebote mit KI auf, darunter AI Tutors (CEDE), die in teilnehmenden Lehrveranstaltungen eingesetzt werden, aiaiapps für Lehrende und den internen EPFL Chatbot. Microsoft 365 Copilot ist mit der Verfügbarkeit „zulässig“ aufgeführt, doch die Aufnahme in ein Tool-Verzeichnis stellt keine Erlaubnis für Prüfungsleistungen dar und ist kein überprüfter aktueller IT-AVV.

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          Was sind die Prüfungsregeln?

          Die Studienrichtlinien der EPFL raten Studierenden, während Prüfungen oder Leistungsnachweisen keine KI zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich durch die Kursordnung oder die Lehrperson erlaubt ist. Ein vermuteter unzulässiger Einsatz oder eine fehlende Offenlegung wird als möglicher Integritätsfall weitergeleitet; die Richtlinien bezeichnen es als KI-Plagiat, KI-generierte Inhalte ohne angemessene Kennzeichnung als eigene Arbeit einzureichen.

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          Welche Regeln gelten für Forschung und Veröffentlichung?

          Die Hinweise der EPFL-Bibliothek stellen klar, dass LLMs nach dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (Art. 6) nicht als Autoren oder Koautoren aufgeführt werden können, da ihnen die Verantwortlichkeit fehlt. Gemäß der Vereinbarung der EPFL-Bibliothek mit Elsevier dürfen CC-BY-Open-Access-Inhalte mit jedem KI-Werkzeug genutzt werden. Bei lizenzierten geschlossenen oder CC-BY-NC-ND-Publikationen ist die Nutzung mit geschlossenen, nicht lernenden KI-Werkzeugen oder mit offenen lernenden Werkzeugen erlaubt, die in einer sicheren, von den Nutzenden kontrollierten Umgebung betrieben werden (vor Ort oder ausschließlich für berechtigte Nutzende). Kommerzielle Nutzung ist verboten, und Publikationen dürfen geschlossene oder CC-BY-NC-ND-Inhalte nicht reproduzieren.

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          Was gilt als wissenschaftliches Fehlverhalten?

          Die Einreichung KI-generierter Inhalte als eigene Arbeit ohne angemessene Kennzeichnung stellt KI-Plagiat nach Lex 1.3.3 Artikel 4 dar. KI-Erkennungswerkzeuge sind wegen des Risikos falsch positiver Ergebnisse nicht als alleinige Beweismittel zulässig; die Weiterleitung eines vermuteten Nichtausweisens durch Lehrende an die Sektionsleitung und den Rechtsdienst ist eine Überweisung zur Prüfung eines möglichen Fehlverhaltens, keine Entscheidung über Täuschung. Streitigkeiten über förmlich festgelegte Noten oder mitgeteilte Nichtbestehen richten sich nach den Studienverordnungen der EPFL: interne Neubewertung innerhalb von 10 Tagen oder externe Beschwerde bei der Commission de recours interne des EPF innerhalb von 30 Tagen ab dem Posteingang der Note oder der mitgeteilten Nichtbestehensmeldung. Diese Regeln gelten für akademische Bewertungsstreitigkeiten; ob bestimmte Beschwerdewege für disziplinarische Sanktionen wegen KI-bezogenen Fehlverhaltens gelten, ist eine ungeklärte Lücke in der Beweislage.

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          Welche Richtlinien gelten für die Lehre?

          Die Lehrhinweise der EPFL empfehlen, da es keine allgemeingültige Regel für den Einsatz von KI bei Prüfungen gibt, dass Lehrende den Studierenden explizit mitteilen, welche Art der KI-Nutzung in ihrem Kurs nicht zulässig ist und welche Regeln für den Einsatz von KI-Werkzeugen gelten.

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          Welche Anforderungen an Sicherheit und Beschaffung gelten?

          Zentrale IT-Beschaffungsbedingungen, Anbieter-Compliance-Standards und institutionelle Datenverarbeitungsprotokolle für KI-Werkzeuge von Drittanbietern sind in den überprüften öffentlichen Nachweisen nicht belegt.

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          Wann wurde dieser Datensatz überprüft?

          Datensatz geprüft:

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          Welche offiziellen Quellen stützen diese Regeln?Offizielle Quelle →
          Wo kann ich die vollständigen Belege einsehen?

          14 · Vollständige Richtlinien-Belege

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