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Technical University of Munich

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Coursework

Bedingt

Die Studierendenhinweise von TUM ProLehre legen fest, dass generative KI-Werkzeuge für schriftliche Studienleistungen, Hausarbeiten, Essays und Abschlussarbeiten nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn die Nutzung von KI-Werkzeugen für genau diese Leistung von der Lehrperson oder in den Modulbeschreibungen ausdrücklich erlaubt ist. Wenn die Vorgaben schweigen, sollten Studierende vorab nachfragen, statt eine Erlaubnis anzunehmen. Ist die Nutzung genehmigt, wird in der Regel eine transparente Dokumentation des Werkzeugeinsatzes und der Prompts verlangt; die Studierenden tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für die eingereichten Arbeiten.

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Prüfungen

Bedingt

In Prüfungen ist unbefugte Unterstützung durch generative KI untersagt. Gemäß der geprüften Lesefassung der APSO kann geeignete Software nicht nachgewiesenen Text oder Quellen überprüfen, während die prüfende Person feststellt, ob eine Täuschung vorlag. Gemäß APSO § 24(6) darf eine Prüfung, die wegen Täuschung oder Störung nach § 22 nicht bestanden wurde, nur einmal wiederholt werden. Eine schwere oder wiederholte Täuschung oder Störung kann nach § 22(3) zum Ausschluss vom Studiengang führen; hierbei handelt es sich um allgemeine Prüfungsbestimmungen und nicht um einen KI-spezifischen Sanktionskatalog.

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Offenlegung

Bedingt

Wenn die Nutzung generativer KI-Werkzeuge zugelassen ist, wird in der Regel eine transparente Dokumentation der Werkzeugnutzung, der Methoden und der Prompts verlangt; diese hängt vom jeweiligen Kurs ab. Studierende tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für alle eingereichten Arbeiten. Die Richtlinien des Lehrstuhls für Marketing und Konsumentenforschung verlangen für Abschlussarbeiten und Seminararbeiten eine unterschriebene KI-Erklärung, einschließlich einer formellen Erklärung zur Nichtnutzung, falls keine KI verwendet wurde.

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Datenschutz und sensible Daten

Untersagt

Die Leitlinien von TUM ProLehre weisen Studierende und Lehrende an, keine personenbezogenen, sensiblen oder vertraulichen Daten in KI-Werkzeuge einzugeben; dies gilt auch für von der TUM genehmigte Systeme. Darüber hinaus sind Lehr- und Lernmaterialien (wie Vorlesungsfolien, Skripte, Aufzeichnungen oder frühere Klausuren) geschütztes geistiges Eigentum und erfordern die ausdrückliche Zustimmung der Lehrperson, bevor sie in KI-Werkzeuge hochgeladen oder dort verarbeitet werden, auch wenn sie nur für persönliche Lernzwecke wie Zusammenfassung, Transkription oder Übersetzung genutzt werden.

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Von der Institution bereitgestellte Tools

Bedingt

Die TUM stellt M365 Copilot Chat über die TUMonline-Aktivierung bereit, doch begründet die Aktivierung des Werkzeugs weder eine Genehmigung für Prüfungsleistungen noch die Berechtigung zur Eingabe personenbezogener, sensibler oder vertraulicher Daten. ProLehre hebt Chat-AI by AcademicCloud als datenschutzfreundliche, auf deutschen Servern gehostete Option hervor, aber die geprüften Quellen begründen keine individuelle Kontoberechtigung oder Lizenzierungsgarantien.

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Forschung & Publikation

Bedingt

Die Satzung der TUM SGwP legt Standards für wissenschaftliche Integrität fest. Danach müssen Forschungsdaten auf dauerhaften, sicheren Medien aufbewahrt werden, in der Regel für 10 Jahre ab Veröffentlichung, sofern nicht begründete kürzere Fristen oder fachspezifische Standards gelten. Die Leitlinien des MKT-Lehrstuhls erlauben KI als Forschungshilfe für Abschlussarbeiten, untersagen jedoch die empirische Datenerhebung und -analyse durch KI, sofern die betreuende Person dies nicht ausdrücklich genehmigt.

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Weitere geprüfte Eintragsthemen

Akademische Integrität und Verfahren

Bedingt

Gemäß der geprüften APSO-Lesefassung führt ein Täuschungsversuch bei Prüfungen oder Studienleistungen zu einer Prüfungsnote von 5.0 (nicht bestanden). Eine infolge von Täuschung oder Störung nicht bestandene Prüfung darf gemäß § 24(6) nur einmal wiederholt werden. Gemäß § 25(3) kann ein Kandidat Prüfungsakten nach begründetem schriftlichem Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Note einsehen, wobei Zeit und Ort durch den Vorsitzenden zusammen mit dem Prüfer bestimmt werden. Gemäß § 21 müssen Verfahrensmängel unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Formell veröffentlichte Beschlüsse bleiben gegenüber der Lesefassung rechtlich verbindlich. Die Einsichtsfrist ist keine Frist für Disziplinar- oder Verwaltungswidersprüche, welche ungeprüft bleiben.

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Hinweise zur Lehre

Empfohlen

Die TUM ProLehre-Lehrhandreichung empfiehlt Lehrenden, ihren weiten pädagogischen Ermessensspielraum zu nutzen, indem sie Entscheidungen über den KI-Einsatz an den beabsichtigten Lernergebnissen ausrichten und prüfen, ob KI Kernkompetenzen fördert, ergänzt oder behindert. Die Handreichung empfiehlt, Kursregeln didaktisch zu begründen, Erwartungen transparent zu kommunizieren und gezielte Schulungen für Studierende zu KI-Funktionen, Grenzen, Erkennung von Verzerrungen und kritischer Bewertung von KI-Ergebnissen anzubieten.

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Sicherheit und Beschaffung

Unklar

Zentrale IT-Sicherheitsprüfprotokolle, Kriterien zur Anbieterbewertung und institutionelle Beschaffungsstandards für KI-Werkzeuge von Drittanbietern sind in den aktuellen öffentlichen Unterlagen nicht belegt.

Vor dem Absenden

Gebote

  • Stellen Sie sicher, dass generative KI-Tools für Studienleistungen nur dann verwendet werden, wenn dies für die jeweilige Prüfungsleistung von der Lehrperson oder den Modulspezifikationen ausdrücklich gestattet ist; schweigen die Anweisungen, wird Studierenden dringend geraten, sich vorab bei der Lehrkraft zu erkundigen ('sollten Sie unbedingt vorab nachfragen'), anstatt eine Erlaubnis vorauszusetzen.
    Anforderung in diesem Geltungsbereich
  • Sofern zulässig, dokumentieren Sie KI-Werkzeuge, Methoden und Prompts transparent gemäß den Vorgaben der Lehrveranstaltung (allgemeine ProLehre-Leitlinie). Wenn Sie eine Seminar- oder Abschlussarbeit im Lehrstuhl für Marketing und Konsumentenforschung anfertigen, fügen Sie die verpflichtende KI-Erklärung des Lehrstuhls vor dem Literaturverzeichnis ein (oder die formelle Erklärung zur Nichtnutzung).
    Quellenhinweise
  • Für die Einsicht in Klausuren nach § 25(3) APSO ist innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Note ein begründeter schriftlicher Antrag an den Vorsitz des Prüfungsausschusses zu richten; der Vorsitz legt Ort und Zeit gemeinsam mit dem Prüfer fest.
    Quellenhinweise

Nicht

  • Generative KI darf in Prüfungen oder Studienleistungen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden. Unzulässige Nutzung kann als Täuschung oder unerlaubte Hilfe nach APSO § 22 gewertet werden (Bewertung 5.0, nicht bestanden). Eine Prüfung, die wegen Täuschung nach § 22 nicht bestanden wurde, darf nur einmal nach § 24(6) wiederholt werden.
    Anforderung in diesem Geltungsbereich
  • Geben Sie keine personenbezogenen, sensiblen oder vertraulichen Daten in KI-Werkzeuge ein (einschließlich von der TUM genehmigter Systeme), und laden Sie Lehrmaterialien (wie Folien, Skripte oder Altklausuren) nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Lehrkraft hoch, auch nicht zum Selbststudium.
    Anforderung in diesem Geltungsbereich
  • Gehen Sie nicht davon aus, dass der institutionelle Zugang zu Tools (wie M365 Copilot Chat oder AcademicCloud Chat-AI) die Erlaubnis für bestimmte Leistungsnachweise im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder für das Einreichen von Abschlussarbeiten erteilt.
    Quellenhinweise

KI-Nutzung angezweifelt?

Technical University of Munich

TUM ProLehre-Didaktikleitfaden; APSO, 12. Änderungssatzung (Lesefassung; neueste aufgeführte Änderung vom 16. Dez. 2025; formell veröffentlichte Satzungen bleiben rechtsverbindlich); SGwP-Forschungssatzung; MKT-Richtlinien für Abschlussarbeiten am Lehrstuhl. Die Institutionsprüfung bleibt PARTIAL.

Untersuchung & Reaktion

In der Lesefassung der APSO in der Fassung der 12. Änderungssatzung besagt §22(1), dass der Versuch, ein Prüfungsergebnis durch Täuschung oder unzulässige Hilfsmittel zu beeinflussen, zu einer nicht bestandenen Note führt. Geeignete Software kann nicht ausgewiesenen Text oder nicht angegebene Quellen überprüfen, während die prüfende Person feststellt, ob eine Täuschung vorlag. Gemäß §22(2) kann eine Störung zum Ausschluss von dieser Prüfung und zu einer nicht bestandenen Note führen. In schweren oder wiederholten Täuschungs- oder Störungsfällen kann der Prüfungsausschuss den Studierenden von weiteren Prüfungen im Studiengang ausschließen, mit der Folge des endgültigen Nichtbestehens der Abschlussprüfung (§22(3)). Gemäß §24(6) darf eine wegen Täuschung oder Störung nach §22 nicht bestandene Prüfung nur einmal wiederholt werden. Dies sind allgemeine Prüfungsvorschriften, kein gesonderter KI-spezifischer Sanktionskatalog.

Originalbelege und Geltungsbereich

In der Lesefassung der APSO in der Fassung der 12. Änderungssatzung besagt §22(1), dass der Versuch, ein Prüfungsergebnis durch Täuschung oder unzulässige Hilfsmittel zu beeinflussen, zu einer nicht bestandenen Note führt. Geeignete Software kann nicht ausgewiesenen Text oder nicht angegebene Quellen überprüfen, während die prüfende Person feststellt, ob eine Täuschung vorlag. Gemäß §22(2) kann eine Störung zum Ausschluss von dieser Prüfung und zu einer nicht bestandenen Note führen. In schweren oder wiederholten Täuschungs- oder Störungsfällen kann der Prüfungsausschuss den Studierenden von weiteren Prüfungen im Studiengang ausschließen, mit der Folge des endgültigen Nichtbestehens der Abschlussprüfung (§22(3)). Gemäß §24(6) darf eine wegen Täuschung oder Störung nach §22 nicht bestandene Prüfung nur einmal wiederholt werden. Dies sind allgemeine Prüfungsvorschriften, kein gesonderter KI-spezifischer Sanktionskatalog.

draft-claim-tum-apso-misconduct-and-retake
Versucht der Studierende das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfung mit „nicht ausreichend“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet.

physical page 20; lines 1249-1251; § 22 Abs. 1 Satz 1 (Täuschung und unzulässige Hilfsmittel)

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Prüfungen und Prüfungselemente dürfen mithilfe geeigneter Software auf nicht kenntlich gemachte übernommene Textpassagen oder sonstige Quellen hin überprüft werden; die Beurteilung, ob eine Täuschung vorliegt, erfolgt durch den Prüfenden.

physical page 20; lines 1251-1254; § 22 Abs. 1 Satz 2 (Plagiatsprüfung per Software)

Offizielle Quelle der Universität ↗
Ein Studierender, der den ordnungsgemäßen Ablauf des Prüfungstermins stört, kann von dem Prüfenden oder Aufsichtführenden von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet.

physical page 20; lines 1260-1263; § 22 Abs. 2 (Störung des Prüfungstermins)

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In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen einer Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes kann der Prüfungsausschuss den Studierenden von der Erbringung weiterer Prüfungen in diesem Studiengang ausschließen, so dass der Studierende die Abschlussprüfung in diesem Studiengang endgültig nicht bestanden hat.

physical page 20; lines 1267-1270; § 22 Abs. 3 (Ausschluss bei schwerwiegender/wiederholter Täuschung)

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Dies gilt nicht bei Nichtbestehen infolge einer Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes gemäß § 22. 5In diesem Falle kann die nichtbestandene Prüfung nur einmal wiederholt werden

physical page 21; lines 1371-1373; § 24 Abs. 6 Sätze 4-5 (Wiederholungsbegrenzung auf genau einmal)

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Die Handreichung von TUM ProLehre stellt fest, dass eine verlässliche Kontrolle des KI-Einsatzes schwierig bis unmöglich ist, und empfiehlt, Prüfungen so zu gestalten, dass ein unautorisierter KI-Einsatz keinen entscheidenden Vorteil bietet. Dies ist eine hochschuldidaktische Orientierungshilfe; sie entscheidet nicht selbst darüber, ob ein einzelner Studierender ein Fehlverhalten begangen hat.

Originalbelege und Geltungsbereich

Die Handreichung von TUM ProLehre stellt fest, dass eine verlässliche Kontrolle des KI-Einsatzes schwierig bis unmöglich ist, und empfiehlt, Prüfungen so zu gestalten, dass ein unautorisierter KI-Einsatz keinen entscheidenden Vorteil bietet. Dies ist eine hochschuldidaktische Orientierungshilfe; sie entscheidet nicht selbst darüber, ob ein einzelner Studierender ein Fehlverhalten begangen hat.

tum-claim-4
Eine zuverlässige Kontrolle der KI-Nutzung ist schwierig bis unmöglich. Wird die KINutzung trotzdem eingeschränkt oder verboten werden, sollten Prüfungen so gestaltet werden, dass eine unerlaubte Nutzung keinen entscheidenden Vorteil bietet.

physical page 4; lines 176-177; Entscheidungshilfe S. 4 (Zuverlässige Kontrolle schwierig bis unmöglich, Prüfungsdesign)

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Mögliche Ergebnisse

In der Lesefassung der APSO in der Fassung der 12. Änderungssatzung besagt §22(1), dass der Versuch, ein Prüfungsergebnis durch Täuschung oder unzulässige Hilfsmittel zu beeinflussen, zu einer nicht bestandenen Note führt. Geeignete Software kann nicht ausgewiesenen Text oder nicht angegebene Quellen überprüfen, während die prüfende Person feststellt, ob eine Täuschung vorlag. Gemäß §22(2) kann eine Störung zum Ausschluss von dieser Prüfung und zu einer nicht bestandenen Note führen. In schweren oder wiederholten Täuschungs- oder Störungsfällen kann der Prüfungsausschuss den Studierenden von weiteren Prüfungen im Studiengang ausschließen, mit der Folge des endgültigen Nichtbestehens der Abschlussprüfung (§22(3)). Gemäß §24(6) darf eine wegen Täuschung oder Störung nach §22 nicht bestandene Prüfung nur einmal wiederholt werden. Dies sind allgemeine Prüfungsvorschriften, kein gesonderter KI-spezifischer Sanktionskatalog.

Originalbelege und Geltungsbereich

In der Lesefassung der APSO in der Fassung der 12. Änderungssatzung besagt §22(1), dass der Versuch, ein Prüfungsergebnis durch Täuschung oder unzulässige Hilfsmittel zu beeinflussen, zu einer nicht bestandenen Note führt. Geeignete Software kann nicht ausgewiesenen Text oder nicht angegebene Quellen überprüfen, während die prüfende Person feststellt, ob eine Täuschung vorlag. Gemäß §22(2) kann eine Störung zum Ausschluss von dieser Prüfung und zu einer nicht bestandenen Note führen. In schweren oder wiederholten Täuschungs- oder Störungsfällen kann der Prüfungsausschuss den Studierenden von weiteren Prüfungen im Studiengang ausschließen, mit der Folge des endgültigen Nichtbestehens der Abschlussprüfung (§22(3)). Gemäß §24(6) darf eine wegen Täuschung oder Störung nach §22 nicht bestandene Prüfung nur einmal wiederholt werden. Dies sind allgemeine Prüfungsvorschriften, kein gesonderter KI-spezifischer Sanktionskatalog.

draft-claim-tum-apso-misconduct-and-retake
Versucht der Studierende das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfung mit „nicht ausreichend“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet.

physical page 20; lines 1249-1251; § 22 Abs. 1 Satz 1 (Täuschung und unzulässige Hilfsmittel)

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Prüfungen und Prüfungselemente dürfen mithilfe geeigneter Software auf nicht kenntlich gemachte übernommene Textpassagen oder sonstige Quellen hin überprüft werden; die Beurteilung, ob eine Täuschung vorliegt, erfolgt durch den Prüfenden.

physical page 20; lines 1251-1254; § 22 Abs. 1 Satz 2 (Plagiatsprüfung per Software)

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Ein Studierender, der den ordnungsgemäßen Ablauf des Prüfungstermins stört, kann von dem Prüfenden oder Aufsichtführenden von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet.

physical page 20; lines 1260-1263; § 22 Abs. 2 (Störung des Prüfungstermins)

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In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen einer Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes kann der Prüfungsausschuss den Studierenden von der Erbringung weiterer Prüfungen in diesem Studiengang ausschließen, so dass der Studierende die Abschlussprüfung in diesem Studiengang endgültig nicht bestanden hat.

physical page 20; lines 1267-1270; § 22 Abs. 3 (Ausschluss bei schwerwiegender/wiederholter Täuschung)

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Dies gilt nicht bei Nichtbestehen infolge einer Täuschung oder eines Ordnungsverstoßes gemäß § 22. 5In diesem Falle kann die nichtbestandene Prüfung nur einmal wiederholt werden

physical page 21; lines 1371-1373; § 24 Abs. 6 Sätze 4-5 (Wiederholungsbegrenzung auf genau einmal)

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Überprüfung & Einspruch

In der geprüften Lesefassung der APSO gewährt §25(3) nach Bekanntgabe der Ergebnisse auf einen begründeten schriftlichen Antrag Einsicht in schriftliche Prüfungsarbeiten, Prüfergutachten und Protokolle der mündlichen Prüfung. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Vorsitz des Prüfungsausschusses eingehen. Der Vorsitz legt mit dem Prüfer Zeit und Ort fest. Nach §21 müssen Mängel im Prüfungsverfahren unverzüglich schriftlich beim Vorsitz des Prüfungsausschusses oder beim Prüfer geltend gemacht werden. Dieser Einsichtszeitraum begründet keine Frist für Disziplinar- oder Verwaltungswidersprüche, die nicht geprüft wurden.

Originalbelege und Geltungsbereich

In der geprüften Lesefassung der APSO gewährt §25(3) nach Bekanntgabe der Ergebnisse auf einen begründeten schriftlichen Antrag Einsicht in schriftliche Prüfungsarbeiten, Prüfergutachten und Protokolle der mündlichen Prüfung. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Vorsitz des Prüfungsausschusses eingehen. Der Vorsitz legt mit dem Prüfer Zeit und Ort fest. Nach §21 müssen Mängel im Prüfungsverfahren unverzüglich schriftlich beim Vorsitz des Prüfungsausschusses oder beim Prüfer geltend gemacht werden. Dieser Einsichtszeitraum begründet keine Frist für Disziplinar- oder Verwaltungswidersprüche, die nicht geprüft wurden.

draft-claim-tum-apso-inspection-and-procedural-objections
Mängel des Prüfungsverfahrens müssen unverzüglich schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder beim Prüfenden geltend gemacht werden.

physical page 19; lines 1240-1241; § 21 (Mängel im Prüfungsverfahren)

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Auf schriftlichen und begründeten Antrag muss gemäß Art. 29 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einer Prüfungsleistung dem Studierenden Einsicht in seine schriftliche Prüfungsarbeit und die darauf bezogenen Gutachten der Prüfenden sowie in die Protokolle der mündlichen Prüfungen gewährt werden. 2Der Antrag auf Einsichtnahme ist beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses spätestens binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen. 3Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt im Benehmen mit dem Prüfenden Ort und Zeit der Einsichtnahme. 1 1 1

physical page 22; lines 1429-1442; Coordinator continuous context extension

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KI-Werkzeuge und Zugang

  • M365 Copilot ChatOffizielle EmpfehlungIm Quellenumfang als erlaubt erfasst.

    Über TUMonline aktivieren, wie in der offiziellen Digitalisierungsankündigung beschrieben.

  • GrammarlyOffizielle EmpfehlungIm Quellenumfang als erlaubt erfasst.

    Siehe TUM-Wiki-Informationen zu Grammarly.

  • Chat-AI by Academic CloudDienst eines DrittanbietersEs gelten Bedingungen

    Folgen Sie dem von ProLehre empfohlenen Link zu AcademicCloud Chat-AI. Die Berechtigung von TUM-Nutzenden, Authentifizierungsmethoden und Lizenzbedingungen sind in den geprüften institutionellen Quellen nicht belegt.

Aktualisierungen der DatensätzeLetzte 90 Tage · Erfasste Aktualisierungen: 4

Aktualisierungen des geprüften Datensatzes dieser Website, keine Bestätigung, dass die Universität ihre Richtlinie geändert hat.

  1. Seitenaktualisierung

    Weitere Einträge · Seitenaktualisierung

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  2. Datensatzpflege

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  3. Korrektur der Website

    Datenschutz · Records involved: 1 (1 unnumbered records)

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Geprüfte Aussagen

14

Offizielle Quellen

23 offizielle URLs; 24 Quellenangaben und deren erfasste Versionen werden aufbewahrt.

KI klug nutzen: Orientierung für Studierende und Lehrende | ProLehre | Medien und Didaktik

www.prolehre.tum.de

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KI klug nutzen: Orientierung für Studierende und Lehrende | ProLehre | Medien und Didaktik · 2026-10-19T00:06:53Z

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Using AI Wisely: Guidance for Students and Faculty | ProLehre | Medien und Didaktik

www.prolehre.tum.de

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Using AI Wisely: Guidance for Students and Faculty | ProLehre | Medien und Didaktik · 2026-10-19T00:06:54Z

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Entscheidungshilfe für den KI-Einsatz in der Lehre (Version 2)

www.prolehre.tum.de

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Entscheidungshilfe für den KI-Einsatz in der Lehre (Version 2) · 2026-10-19T00:06:55Z

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M365 und Copilot - Digitalisierungsstrategie der TUM

www.digitalisierung.tum.de

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M365 und Copilot - Digitalisierungsstrategie der TUM · 2026-10-19T00:06:58Z

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M365 and Copilot - TUM digitalization strategy

www.digitalisierung.tum.de

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M365 and Copilot - TUM digitalization strategy · 2026-10-19T00:07:00Z

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Grammarly available for all TUM members - TUM digitalization strategy

www.digitalisierung.tum.de

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Grammarly available for all TUM members - TUM digitalization strategy · 2026-10-19T00:07:01Z

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Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (Lesbare Fassung vom 18.03.2011 mit 11. Änderungssatzung vom 17.12.2024)

www.edu.sot.tum.de

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Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (Lesbare Fassung vom 18.03.2011 mit 11. Änderungssatzung vom 17.12.2024) · 2026-10-19T00:07:03Z

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Zwölfte Satzung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München vom 16. Dezember 2025

www.tum.de

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Zwölfte Satzung zur Änderung der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München vom 16. Dezember 2025 · 2026-10-19T00:07:06Z

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Informationen, Empfehlungen und Hinweise zur Gestaltung einer Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeit (Lehrstuhl für Marketing und Konsumforschung, Juli 2026)

www.msl.mgt.tum.de

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Informationen, Empfehlungen und Hinweise zur Gestaltung einer Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeit (Lehrstuhl für Marketing und Konsumforschung, Juli 2026) · 2026-10-19T00:07:07Z

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Compliance an der TUM | Technische Universität München

www.tum.de

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Compliance an der TUM | Technische Universität München · 2026-10-19T00:07:09Z

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Satzung der Technischen Universität München zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (TUM-SGwP)

portal.mytum.de

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Satzung der Technischen Universität München zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (TUM-SGwP) · 2026-10-19T00:07:12Z

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Regeln für den Umgang mit KI in der Wissenschaft - TUM

www.tum.de

Offizielle Quelle der Universität

Technical University of Munich

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Regeln für den Umgang mit KI in der Wissenschaft - TUM · 2026-10-19T00:07:14Z

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Academic Cloud Chat-AI Authentication Gate

chat-ai.academiccloud.de

Offizielle Quelle der Universität

GWDG / German Universities Federation

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Academic Cloud Chat-AI Authentication Gate · 2026-10-19T00:07:14Z

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Technical University of Munich AI Policy Tracker Public Page

eduaipolicy.org

Offizielle Quelle der Universität

University AI Policy Tracker

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Technical University of Munich AI Policy Tracker Public Page · 2026-10-19T00:07:14Z

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慕尼黑工业大学 AI 政策跟踪公开页面

eduaipolicy.org

Offizielle Quelle der Universität

University AI Policy Tracker

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Technical University of Munich Policy Changes Public Page

eduaipolicy.org

Offizielle Quelle der Universität

University AI Policy Tracker

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Offizielle Quelle ↗

慕尼黑工业大学政策变更公开页面

eduaipolicy.org

Offizielle Quelle der Universität

University AI Policy Tracker

Hash und erfasste Version

慕尼黑工业大学政策变更公开页面 · 2026-10-19T00:07:15Z

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Student Snapshot Public Endpoint Probe

eduaipolicy.org

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University AI Policy Tracker API

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Student Snapshot Public Endpoint Probe · 2026-10-19T00:07:15Z

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Satzungen und Ordnungen | TUM Central Registry

www.tum.de

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Technical University of Munich

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Satzungen und Ordnungen | TUM Central Registry · 2026-10-19T01:08:31Z

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Public Policy Snapshot Contract Probe (TUM)

eduaipolicy.org

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Public Policy Snapshot Contract Probe (TUM) · 2026-10-19T01:08:21Z

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TUM Satzungsdatenbank - Filter Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (Seite 1, Einträge 1-9)

www.tum.de

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Technical University of Munich

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TUM Satzungsdatenbank - Filter Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (Seite 1, Einträge 1-9) · 2026-10-19T01:46:27Z

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TUM Satzungsdatenbank - Blättern Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (Seite 2, Einträge 10-18)

www.tum.de

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Technical University of Munich

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TUM Satzungsdatenbank - Blättern Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (Seite 2, Einträge 10-18) · 2026-10-19T01:46:32Z

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TUM Satzungsdatenbank - Blättern Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (Seite 3, Einträge 19-27) · 2026-10-19T01:46:34Z

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Lesbare Fassung der ALLGEMEINEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2025

www.tum.de

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Technical University of Munich

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Lesbare Fassung der ALLGEMEINEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2025 · 2026-10-19T01:44:40Z

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Datensatzinformationen, JSON & Zitierung

Review layers: claim review applies to the claims only. Analysis is a separate machine-generated summary awaiting review. Coverage scores do not establish complete policy knowledge.

Claim review state
agent_reviewed
Analysis review state
machine_candidate
Record revision
qs20-24-v6-r6-20261020
Dataset release
public-release-20260924-002
Correction published
Student snapshot
Not published
Current reviewed JSON · Historical baseline

Published V6 presentation; JSON and MCP retain the existing public record. Supplementary quotations and scope notes remain pending review. Local candidate corrections, tools and student summaries are not approved for publication. Institution-wide audit remains PARTIAL.

          Current reviewed JSON
          Fragen, die Studierende stellen

          Fragen, die Studierende stellen

          Darf ich KI für meine Studienleistungen nutzen?

          Die Studierendenhinweise von TUM ProLehre legen fest, dass generative KI-Werkzeuge für schriftliche Studienleistungen, Hausarbeiten, Essays und Abschlussarbeiten nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn die Nutzung von KI-Werkzeugen für genau diese Leistung von der Lehrperson oder in den Modulbeschreibungen ausdrücklich erlaubt ist. Wenn die Vorgaben schweigen, sollten Studierende vorab nachfragen, statt eine Erlaubnis anzunehmen. Ist die Nutzung genehmigt, wird in der Regel eine transparente Dokumentation des Werkzeugeinsatzes und der Prompts verlangt; die Studierenden tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für die eingereichten Arbeiten.

          Belege anzeigen →
          Muss ich die Nutzung von KI offenlegen?

          Wenn die Nutzung generativer KI-Werkzeuge zugelassen ist, wird in der Regel eine transparente Dokumentation der Werkzeugnutzung, der Methoden und der Prompts verlangt; diese hängt vom jeweiligen Kurs ab. Studierende tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für alle eingereichten Arbeiten. Die Richtlinien des Lehrstuhls für Marketing und Konsumentenforschung verlangen für Abschlussarbeiten und Seminararbeiten eine unterschriebene KI-Erklärung, einschließlich einer formellen Erklärung zur Nichtnutzung, falls keine KI verwendet wurde.

          Belege anzeigen →
          Darf ich sensible Daten hochladen?

          Die Leitlinien von TUM ProLehre weisen Studierende und Lehrende an, keine personenbezogenen, sensiblen oder vertraulichen Daten in KI-Werkzeuge einzugeben; dies gilt auch für von der TUM genehmigte Systeme. Darüber hinaus sind Lehr- und Lernmaterialien (wie Vorlesungsfolien, Skripte, Aufzeichnungen oder frühere Klausuren) geschütztes geistiges Eigentum und erfordern die ausdrückliche Zustimmung der Lehrperson, bevor sie in KI-Werkzeuge hochgeladen oder dort verarbeitet werden, auch wenn sie nur für persönliche Lernzwecke wie Zusammenfassung, Transkription oder Übersetzung genutzt werden.

          Belege anzeigen →
          Auf welche Tools kann ich zugreifen?

          Die TUM stellt M365 Copilot Chat über die TUMonline-Aktivierung bereit, doch begründet die Aktivierung des Werkzeugs weder eine Genehmigung für Prüfungsleistungen noch die Berechtigung zur Eingabe personenbezogener, sensibler oder vertraulicher Daten. ProLehre hebt Chat-AI by AcademicCloud als datenschutzfreundliche, auf deutschen Servern gehostete Option hervor, aber die geprüften Quellen begründen keine individuelle Kontoberechtigung oder Lizenzierungsgarantien.

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          Was sind die Prüfungsregeln?

          In Prüfungen ist unbefugte Unterstützung durch generative KI untersagt. Gemäß der geprüften Lesefassung der APSO kann geeignete Software nicht nachgewiesenen Text oder Quellen überprüfen, während die prüfende Person feststellt, ob eine Täuschung vorlag. Gemäß APSO § 24(6) darf eine Prüfung, die wegen Täuschung oder Störung nach § 22 nicht bestanden wurde, nur einmal wiederholt werden. Eine schwere oder wiederholte Täuschung oder Störung kann nach § 22(3) zum Ausschluss vom Studiengang führen; hierbei handelt es sich um allgemeine Prüfungsbestimmungen und nicht um einen KI-spezifischen Sanktionskatalog.

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          Welche Regeln gelten für Forschung und Veröffentlichung?

          Die Satzung der TUM SGwP legt Standards für wissenschaftliche Integrität fest. Danach müssen Forschungsdaten auf dauerhaften, sicheren Medien aufbewahrt werden, in der Regel für 10 Jahre ab Veröffentlichung, sofern nicht begründete kürzere Fristen oder fachspezifische Standards gelten. Die Leitlinien des MKT-Lehrstuhls erlauben KI als Forschungshilfe für Abschlussarbeiten, untersagen jedoch die empirische Datenerhebung und -analyse durch KI, sofern die betreuende Person dies nicht ausdrücklich genehmigt.

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          Was gilt als wissenschaftliches Fehlverhalten?

          Gemäß der geprüften APSO-Lesefassung führt ein Täuschungsversuch bei Prüfungen oder Studienleistungen zu einer Prüfungsnote von 5.0 (nicht bestanden). Eine infolge von Täuschung oder Störung nicht bestandene Prüfung darf gemäß § 24(6) nur einmal wiederholt werden. Gemäß § 25(3) kann ein Kandidat Prüfungsakten nach begründetem schriftlichem Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Note einsehen, wobei Zeit und Ort durch den Vorsitzenden zusammen mit dem Prüfer bestimmt werden. Gemäß § 21 müssen Verfahrensmängel unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Formell veröffentlichte Beschlüsse bleiben gegenüber der Lesefassung rechtlich verbindlich. Die Einsichtsfrist ist keine Frist für Disziplinar- oder Verwaltungswidersprüche, welche ungeprüft bleiben.

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          Welche Richtlinien gelten für die Lehre?

          Die TUM ProLehre-Lehrhandreichung empfiehlt Lehrenden, ihren weiten pädagogischen Ermessensspielraum zu nutzen, indem sie Entscheidungen über den KI-Einsatz an den beabsichtigten Lernergebnissen ausrichten und prüfen, ob KI Kernkompetenzen fördert, ergänzt oder behindert. Die Handreichung empfiehlt, Kursregeln didaktisch zu begründen, Erwartungen transparent zu kommunizieren und gezielte Schulungen für Studierende zu KI-Funktionen, Grenzen, Erkennung von Verzerrungen und kritischer Bewertung von KI-Ergebnissen anzubieten.

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          Welche Anforderungen an Sicherheit und Beschaffung gelten?

          Zentrale IT-Sicherheitsprüfprotokolle, Kriterien zur Anbieterbewertung und institutionelle Beschaffungsstandards für KI-Werkzeuge von Drittanbietern sind in den aktuellen öffentlichen Unterlagen nicht belegt.

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          Wann wurde dieser Datensatz überprüft?

          Datensatz geprüft:

          Datensatzversion →
          Welche offiziellen Quellen stützen diese Regeln?Offizielle Quelle →
          Wo kann ich die vollständigen Belege einsehen?

          14 · Vollständige Richtlinien-Belege

          Vollständige Richtlinien-Belege →