Coursework
Bedingt
Die Studierendenhinweise von TUM ProLehre legen fest, dass generative KI-Werkzeuge für schriftliche Studienleistungen, Hausarbeiten, Essays und Abschlussarbeiten nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn die Nutzung von KI-Werkzeugen für genau diese Leistung von der Lehrperson oder in den Modulbeschreibungen ausdrücklich erlaubt ist. Wenn die Vorgaben schweigen, sollten Studierende vorab nachfragen, statt eine Erlaubnis anzunehmen. Ist die Nutzung genehmigt, wird in der Regel eine transparente Dokumentation des Werkzeugeinsatzes und der Prompts verlangt; die Studierenden tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für die eingereichten Arbeiten.
CourseworkTechnical University of Munich
Bedingt
Status und Geltungsbereich
Handreichung von TUM ProLehre für Studierende zur Nutzung von KI in schriftlichen Studienleistungen und beim Verfassen von Abschlussarbeiten.
Die Studierendenhinweise von TUM ProLehre legen fest, dass generative KI-Werkzeuge für schriftliche Studienleistungen, Hausarbeiten, Essays und Abschlussarbeiten nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn die Nutzung von KI-Werkzeugen für genau diese Leistung von der Lehrperson oder in den Modulbeschreibungen ausdrücklich erlaubt ist. Wenn die Vorgaben schweigen, sollten Studierende vorab nachfragen, statt eine Erlaubnis anzunehmen. Ist die Nutzung genehmigt, wird in der Regel eine transparente Dokumentation des Werkzeugeinsatzes und der Prompts verlangt; die Studierenden tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für die eingereichten Arbeiten.
Originale offizielle Belege
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KI klug nutzen: Orientierung für Studierende und Lehrende | ProLehre | Medien und Didaktik
Quellenversion
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Nur wenn die Nutzung von KI-Tools für diese Prüfung ausdrücklich erlaubt ist.
Referenziert durch 2 Nachweisdatensätze
Die Studierendenhinweise von TUM ProLehre präzisieren, dass generative KI-Tools für schriftliche Studienleistungen, Seminararbeiten, Essays und Abschlussarbeiten nur dann verwendet werden dürfen, wenn der Einsatz von KI-Tools für die konkrete Prüfungsleistung durch die Lehrkraft oder in den Modulbeschreibungen ausdrücklich erlaubt ist. Sofern in der Aufgabenstellung oder im Modulhandbuch keine Angabe zur KI-Nutzung gemacht wird, wird den Studierenden dringend empfohlen, vorab bei der Lehrkraft nachzufragen; die unbefugte Nutzung von KI kann als Täuschungsversuch gemäß APSO § 22 oder vergleichbaren Regelungen gewertet werden. Sofern autorisiert, ist in der Regel eine transparente Dokumentation der Toolnutzung und der Prompts erforderlich, und die Studierenden tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für die eingereichte Arbeit.
Details zu Aussage und Ort
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lines 227-227; FAQ: KI und Hausarbeiten > Zulässigkeit > Satz 1
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Die Hinweise von TUM ProLehre besagen, dass Lehrende bei der Entscheidung, ob und wie KI in ihren Lehrveranstaltungen eingesetzt wird, über einen weiten didaktischen Ermessensspielraum verfügen. Entsprechende Regeln sollten didaktisch begründet und den Studierenden transparent kommuniziert werden. In den Hinweisen für Studierende zu schriftlichen Studienleistungen (Hausarbeiten, Essays und bewertete schriftliche Arbeiten) legt ProLehre fest, dass Studierende KI-Werkzeuge nur dann verwenden dürfen, wenn der KI-Einsatz für genau diese Prüfung ausdrücklich erlaubt ist.
Details zu Aussage und Ort
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lines 227-227; FAQ: KI und Hausarbeiten > Zulässigkeit > Satz 1
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Die Entscheidung, ob Sie bei der Erstellung von Hausarbeiten, Essays oder anderen schriftlichen Prüfungsleistungen KI-Tools wie ChatGPT einsetzen dürfen, liegt bei der Lehrperson bzw. ist in den jeweiligen Prüfungs- oder Modulvorgaben geregelt. KI-Tools gelten als Hilfsmittel – deren Zulässigkeit muss demnach klar angegeben sein.
Referenziert durch 2 Nachweisdatensätze
Die Studierendenhinweise von TUM ProLehre präzisieren, dass generative KI-Tools für schriftliche Studienleistungen, Seminararbeiten, Essays und Abschlussarbeiten nur dann verwendet werden dürfen, wenn der Einsatz von KI-Tools für die konkrete Prüfungsleistung durch die Lehrkraft oder in den Modulbeschreibungen ausdrücklich erlaubt ist. Sofern in der Aufgabenstellung oder im Modulhandbuch keine Angabe zur KI-Nutzung gemacht wird, wird den Studierenden dringend empfohlen, vorab bei der Lehrkraft nachzufragen; die unbefugte Nutzung von KI kann als Täuschungsversuch gemäß APSO § 22 oder vergleichbaren Regelungen gewertet werden. Sofern autorisiert, ist in der Regel eine transparente Dokumentation der Toolnutzung und der Prompts erforderlich, und die Studierenden tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für die eingereichte Arbeit.
Details zu Aussage und Ort
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lines 229-229; FAQ: KI und Hausarbeiten > Lehrperson & Prüfungsordnung > Abs. 2
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Die Hinweise von TUM ProLehre besagen, dass Lehrende bei der Entscheidung, ob und wie KI in ihren Lehrveranstaltungen eingesetzt wird, über einen weiten didaktischen Ermessensspielraum verfügen. Entsprechende Regeln sollten didaktisch begründet und den Studierenden transparent kommuniziert werden. In den Hinweisen für Studierende zu schriftlichen Studienleistungen (Hausarbeiten, Essays und bewertete schriftliche Arbeiten) legt ProLehre fest, dass Studierende KI-Werkzeuge nur dann verwenden dürfen, wenn der KI-Einsatz für genau diese Prüfung ausdrücklich erlaubt ist.
Details zu Aussage und Ort
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lines 229-229; FAQ: KI und Hausarbeiten > Lehrperson & Prüfungsordnung > Abs. 2
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Wurde zur KI-Nutzung in der Aufgabenstellung oder im Modulhandbuch keine Angabe gemacht, sollten Sie unbedingt vorab nachfragen . Denn: Wird KI eingesetzt, obwohl sie nicht erlaubt ist, kann dies als Täuschungsversuch gewertet werden – mit entsprechenden Konsequenzen gemäß §22 APSO oder vergleichbaren Regelungen.
Referenziert durch 2 Nachweisdatensätze
Die Studierendenhinweise von TUM ProLehre präzisieren, dass generative KI-Tools für schriftliche Studienleistungen, Seminararbeiten, Essays und Abschlussarbeiten nur dann verwendet werden dürfen, wenn der Einsatz von KI-Tools für die konkrete Prüfungsleistung durch die Lehrkraft oder in den Modulbeschreibungen ausdrücklich erlaubt ist. Sofern in der Aufgabenstellung oder im Modulhandbuch keine Angabe zur KI-Nutzung gemacht wird, wird den Studierenden dringend empfohlen, vorab bei der Lehrkraft nachzufragen; die unbefugte Nutzung von KI kann als Täuschungsversuch gemäß APSO § 22 oder vergleichbaren Regelungen gewertet werden. Sofern autorisiert, ist in der Regel eine transparente Dokumentation der Toolnutzung und der Prompts erforderlich, und die Studierenden tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für die eingereichte Arbeit.
Details zu Aussage und Ort
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lines 231-231; FAQ: KI und Hausarbeiten > Bei Unklarheit nachfragen & §22 APSO > Abs. 3
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Wenn die KI-Nutzung eingeschränkt oder nur unter Bedingungen erlaubt ist, sehen die Hinweise von TUM ProLehre vor, dass Lehrende klar festlegen, für welche Tätigkeiten KI erlaubt ist und was untersagt ist, und diese Grenzen mit den Studierenden besprechen. In den Hinweisen für Studierende rät ProLehre, dass Studierende, wenn in der Aufgabenstellung oder im Modulhandbuch keine KI-Vorgaben enthalten sind, vorab bei den Lehrenden nachfragen sollten, statt eine Erlaubnis vorauszusetzen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass nicht genehmigte Nutzung nach APSO § 22 oder vergleichbaren Regelungen als Täuschung gewertet werden kann.
Details zu Aussage und Ort
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lines 231-231; FAQ: KI und Hausarbeiten > Bei Unklarheit nachfragen & §22 APSO > Abs. 3
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Wenn die Verwendung erlaubt ist, wird häufig verlangt, dass Sie Ihre Nutzung transparent dokumentieren, z. B. durch: Reflexion im Methodenteil, das Beifügen der verwendeten Prompts, oder einen Hinweis im Anhang der Arbeit.
Details zu Aussage und Ort
Die Studierendenhinweise von TUM ProLehre präzisieren, dass generative KI-Tools für schriftliche Studienleistungen, Seminararbeiten, Essays und Abschlussarbeiten nur dann verwendet werden dürfen, wenn der Einsatz von KI-Tools für die konkrete Prüfungsleistung durch die Lehrkraft oder in den Modulbeschreibungen ausdrücklich erlaubt ist. Sofern in der Aufgabenstellung oder im Modulhandbuch keine Angabe zur KI-Nutzung gemacht wird, wird den Studierenden dringend empfohlen, vorab bei der Lehrkraft nachzufragen; die unbefugte Nutzung von KI kann als Täuschungsversuch gemäß APSO § 22 oder vergleichbaren Regelungen gewertet werden. Sofern autorisiert, ist in der Regel eine transparente Dokumentation der Toolnutzung und der Prompts erforderlich, und die Studierenden tragen weiterhin die volle persönliche Verantwortung für die eingereichte Arbeit.
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lines 233-239; FAQ: KI und Hausarbeiten > Dokumentation & Transparenz > Abs. 4
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Entscheidungshilfe für den KI-Einsatz in der Lehre (Version 2)
Quellenversion
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Falls eine Anpassung des Formats nicht möglich ist, legen Sie klar fest, o wofür KI genutzt werden darf, o wofür nicht und o reden Sie mit Ihren Studierenden darüber.
Details zu Aussage und Ort
Wenn die KI-Nutzung eingeschränkt oder nur unter Bedingungen erlaubt ist, sehen die Hinweise von TUM ProLehre vor, dass Lehrende klar festlegen, für welche Tätigkeiten KI erlaubt ist und was untersagt ist, und diese Grenzen mit den Studierenden besprechen. In den Hinweisen für Studierende rät ProLehre, dass Studierende, wenn in der Aufgabenstellung oder im Modulhandbuch keine KI-Vorgaben enthalten sind, vorab bei den Lehrenden nachfragen sollten, statt eine Erlaubnis vorauszusetzen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass nicht genehmigte Nutzung nach APSO § 22 oder vergleichbaren Regelungen als Täuschung gewertet werden kann.
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physical page 2; lines 97-101; Entscheidungshilfe S. 2 (Transparente Kommunikation der Regeln und Grenzen)
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Dozierende an der TUM haben dabei einen großen Entscheidungsspielraum (siehe TUM AI Strategy). Damit geht zugleich für Sie als Dozierende die Verantwortung einher, Regelungen didaktisch fundiert zu treffen und für Studierende nachvollziehbar zu kommunizieren.
Details zu Aussage und Ort
Die Hinweise von TUM ProLehre besagen, dass Lehrende bei der Entscheidung, ob und wie KI in ihren Lehrveranstaltungen eingesetzt wird, über einen weiten didaktischen Ermessensspielraum verfügen. Entsprechende Regeln sollten didaktisch begründet und den Studierenden transparent kommuniziert werden. In den Hinweisen für Studierende zu schriftlichen Studienleistungen (Hausarbeiten, Essays und bewertete schriftliche Arbeiten) legt ProLehre fest, dass Studierende KI-Werkzeuge nur dann verwenden dürfen, wenn der KI-Einsatz für genau diese Prüfung ausdrücklich erlaubt ist.
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physical page 1; lines 9-11; Entscheidungshilfe S. 1 (Pädagogischer Spielraum der Lehrenden & Lernziele)
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