Використання ШІ в завданнях та оцінюванні
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Використання ШІ в оцінюваних роботах курсу залежить від конкретного курсу та інструкцій щодо оцінювання; перевірте дозвіл перед поданням роботи.
Використання ШІ в завданнях та оцінюванніFreie Universitaet Berlin
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Статус і сфера
Навчання та іспити за жовтневою рамкою 2025 року; умови KI.Assist версії V1.0 від 7 жовтня 2025 року стосуються лише цього чат-бота.
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Оригінальні офіційні докази
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Eckpunkte zum Umgang mit KI-basierten Systemen und Tools in Studium und Lehre
Версія джерела
Версію не зафіксовано; цитати наведено окремо.
Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
Деталі твердження та місцезнаходження
Зокрема, заборонено завантажувати в системи ШІ контент, захищений авторським правом (наприклад, спеціальні статті, підручники), або персональні дані (наприклад, імена, адреси електронної пошти, номери студентських квитків, дані екзаменів). Використання KI.Assist@FU дозволено виключно для університетських цілей. Якщо інструменти на основі ШІ прямо не дозволені для іспитів, а студенти не вказують факт використання інструментів на основі ШІ, студенти вводять в оману щодо самостійності виконання роботи під час іспитів шляхом застосування інструментів на основі ШІ. Навіть якщо студенти прямо вказують факт використання інструментів на основі ШІ, хоча ці інструменти на основі ШІ не дозволені, це все одно є використанням недозволеного допоміжного засобу відповідно до § 19 абзацу 3 речення 1 варіанта 2 RSPO, що за правовими наслідками розглядається як спроба обману. Питання про те, чи взагалі можливо дозволити використання інструментів на основі ШІ як допоміжних засобів на іспитах, вирішує відповідна екзаменаційна комісія після ретельного зважування в межах своїх повноважень згідно з § 6 абзацом 1 реченням 2 RSPO. Те, чи дозволені взагалі та які саме інструменти на основі ШІ дозволені на конкретному іспиті, вирішує викладач, який приймає іспит, і прозоро доводить це до відома студентів. У разі дозволеного допоміжного засобу його використання має бути належним чином позначено та задокументовано (див. нижче). Якщо інструменти на основі ШІ дозволені для іспиту, але використовуються без відповідного маркування, це є введенням в оману щодо самостійності виконання роботи відповідно до § 19 абзацу 3 речення 1 варіанта 1 RSPO.
web-eckpunkte
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
Деталі твердження та місцезнаходження
Перед іспитом уточніть у екзаменатора, які саме засоби ШІ та варіанти використання прямо дозволені.
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
Деталі твердження та місцезнаходження
Позначайте та документуйте ШІ, використаний як схвалений допоміжний засіб на іспиті.
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
Деталі твердження та місцезнаходження
Не розглядайте просте розкриття інформації як дозвіл на використання несанкціонованого екзаменаційного інструменту ШІ.
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Деталі твердження та місцезнаходження
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