Kerja kursus
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Penggunaan AI dalam kerja kursus bergantung pada kursus tertentu dan arahan penilaian; semak kebenaran sebelum menghantar.
Kerja kursusFreie Universitaet Berlin
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Status dan skop
Pengajian dan peperiksaan di bawah rangka kerja Oktober 2025; terma KI.Assist versi 1.0 bertarikh 7 Oktober 2025 terpakai untuk chatbot itu sahaja.
Penggunaan AI dalam kerja kursus bergantung pada kursus tertentu dan arahan penilaian; semak kebenaran sebelum menghantar.
Bukti rasmi asal
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Eckpunkte zum Umgang mit KI-basierten Systemen und Tools in Studium und Lehre
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
Butiran pernyataan dan lokasi
Secara khususnya, pemuatan naik kandungan yang dilindungi hak cipta (cth. artikel jurnal, buku teks) atau kandungan data peribadi (cth. nama, alamat e-mel, nombor matrikulasi, data peperiksaan) ke dalam sistem AI adalah dilarang. Penggunaan KI.Assist@FU dibenarkan secara eksklusif untuk tujuan universiti. Sekiranya alat berasaskan AI tidak dibenarkan secara nyata untuk peperiksaan dan pelajar tidak menyatakan penggunaan alat berasaskan AI tersebut, pelajar memperdaya mengenai kebebasan prestasi mereka melalui penggunaan alat berasaskan AI semasa peperiksaan. Walaupun pelajar menyatakan penggunaan alat berasaskan AI secara nyata, jika alat berasaskan AI tersebut tidak dibenarkan, ini tetap merupakan penggunaan alat bantu yang tidak dibenarkan mengikut § 19 Fasal 3 Ayat 1 Var. 2 RSPO, yang dianggap sebagai cubaan menipu dalam akibat undang-undangnya. Sama ada mungkin sama sekali untuk alat berasaskan AI dibenarkan sebagai alat bantu dalam peperiksaan ditentukan oleh lembaga peperiksaan masing-masing selepas pertimbangan teliti dalam rangka bidang kuasanya mengikut § 6 Fasal 1 Ayat 2 RSPO. Sama ada atau alat berasaskan AI yang manakah sebenarnya dibenarkan dalam sesuatu peperiksaan tertentu diputuskan oleh pengajar yang mengendalikan peperiksaan tersebut dan dijelaskan secara telus kepada pelajar. Sebagai alat bantu yang dibenarkan, penggunaannya mesti ditandakan dan didokumentasikan dengan sewajarnya (lihat di bawah). Sekiranya alat berasaskan AI dibenarkan untuk peperiksaan, tetapi digunakan tanpa penandaan yang sewajarnya, ia merupakan satu penipuan mengenai kebebasan prestasi mengikut § 19 Fasal 3 Ayat 1 Var. 1 RSPO.
web-eckpunkte
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
Butiran pernyataan dan lokasi
Sahkan dengan pemeriksa alat bantu dan penggunaan AI yang mana dibenarkan secara eksplisit sebelum peperiksaan.
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
Butiran pernyataan dan lokasi
Label dan dokumentasikan AI yang digunakan sebagai bantuan peperiksaan yang diluluskan.
draft-action-2
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Butiran pernyataan dan lokasi
Jangan anggap pendedahan semata-mata sebagai kebenaran untuk alat AI peperiksaan yang tidak diluluskan.
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Jangan masukkan data peribadi atau kandungan berhak cipta tanpa kebenaran ke dalam sistem AI.
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