งานรายวิชา
ตรวจสอบขอบเขตที่บังคับใช้
การใช้ AI ในงานรายวิชาขึ้นอยู่กับรายวิชาและคำชี้แจงการประเมินผลแต่ละรายการ โปรดตรวจสอบการอนุญาตก่อนส่งงาน
งานรายวิชาFreie Universitaet Berlin
ตรวจสอบขอบเขตที่บังคับใช้
สถานะและขอบเขต
การศึกษาและการสอบภายใต้กรอบเดือนตุลาคม 2025; ข้อกำหนดการใช้งาน KI.Assist เวอร์ชัน V1.0 ลงวันที่ 7 ตุลาคม 2025 ใช้กับแชตบอตนั้นเท่านั้น
การใช้ AI ในงานรายวิชาขึ้นอยู่กับรายวิชาและคำชี้แจงการประเมินผลแต่ละรายการ โปรดตรวจสอบการอนุญาตก่อนส่งงาน
หลักฐานอย่างเป็นทางการต้นฉบับ
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Eckpunkte zum Umgang mit KI-basierten Systemen und Tools in Studium und Lehre
เวอร์ชันแหล่งข้อมูล
ไม่ได้บันทึกเวอร์ชัน; คำพูดที่ยกมาเก็บแยกไว้ต่างหาก
Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
รายละเอียดข้อกล่าวอ้างและสถานที่
โดยเฉพาะอย่างยิ่ง ห้ามอัปโหลดเนื้อหาที่มีลิขสิทธิ์คุ้มครอง (เช่น บทความวิชาการ หนังสือเรียน) หรือเนื้อหาข้อมูลส่วนบุคคล (เช่น ชื่อ ที่อยู่อีเมล รหัสนักศึกษา ข้อมูลการสอบ) ลงในระบบ AI การใช้งาน KI.Assist@FU ได้รับอนุญาตเพื่อวัตถุประสงค์ของมหาวิทยาลัยเท่านั้น หากเครื่องมือที่ใช้ AI ไม่ได้รับอนุญาตอย่างชัดแจ้งสำหรับการสอบและนักศึกษาไม่ได้ระบุการใช้เครื่องมือที่ใช้ AI ดังกล่าว ถือว่านักศึกษาทำการหลอกลวงเกี่ยวกับความเป็นอิสระของผลงานตนเองผ่านการใช้เครื่องมือที่ใช้ AI ในระหว่างการสอบ แม้ว่านักศึกษาจะระบุการใช้เครื่องมือที่ใช้ AI ไว้อย่างชัดแจ้ง แต่หากเครื่องมือที่ใช้ AI นั้นไม่ได้รับอนุญาต ก็ยังคงถือเป็นการใช้อุปกรณ์ช่วยที่ไม่ได้รับอนุญาตตาม § 19 วรรค 3 ประโยค 1 รูปแบบ 2 RSPO ซึ่งมีผลทางกฎหมายเทียบเท่ากับความพยายามทุจริต การที่เครื่องมือที่ใช้ AI จะสามารถได้รับอนุญาตให้เป็นอุปกรณ์ช่วยในการสอบได้หรือไม่นั้น ขึ้นอยู่กับการตัดสินใจของคณะกรรมการการสอบที่เกี่ยวข้องหลังจากการพิจารณาอย่างรอบคอบภายใต้ขอบเขตอำนาจหน้าที่ตาม § 6 วรรค 1 ประโยค 2 RSPO การระบุว่าเครื่องมือที่ใช้ AI ชนิดใดได้รับอนุญาตอย่างแท้จริงในการสอบรายวิชาใดรายวิชาหนึ่งนั้น ให้ผู้สอนที่เป็นผู้จัดสอบเป็นผู้ตัดสินใจและชี้แจงแก่นักศึกษาอย่างโปร่งใส ในฐานะอุปกรณ์ช่วยที่ได้รับอนุญาต การใช้งานจะต้องได้รับการระบุและบันทึกไว้อย่างสอดคล้องกัน (ดูด้านล่าง) หากเครื่องมือที่ใช้ AI ได้รับอนุญาตสำหรับการสอบแต่นำไปใช้โดยไม่มีการระบุที่เหมาะสม จะถือเป็นการหลอกลวงเกี่ยวกับความเป็นอิสระของผลงานตาม § 19 วรรค 3 ประโยค 1 รูปแบบ 1 RSPO
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
รายละเอียดข้อกล่าวอ้างและสถานที่
ยืนยันกับผู้คุมสอบว่าตัวช่วยและการใช้ AI รูปแบบใดที่ได้รับอนุญาตไว้อย่างชัดแจ้งก่อนการสอบ
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
รายละเอียดข้อกล่าวอ้างและสถานที่
ระบุฉลากและบันทึกเอกสาร AI ที่ใช้เป็นอุปกรณ์ช่วยในการสอบที่ได้รับอนุมัติ
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
รายละเอียดข้อกล่าวอ้างและสถานที่
อย่าถือว่าเพียงแค่การเปิดเผยข้อมูลคือการได้รับอนุญาตให้ใช้เครื่องมือ AI สำหรับการสอบที่ไม่ได้รับอนุมัติ
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Insbesondere ist der Upload urheberrechtlich geschützter (z. B. Fachartikel, Lehrbücher) oder personenbezogener Inhalte (z. B. Namen, E-Mail-Adressen, Matrikelnummer, Prüfungsdaten) in KI-Systeme untersagt. Die Nutzung von KI.Assist@FU ist ausschließlich zu universitären Zwecken erlaubt. Sofern KI-basierte Tools nicht ausdrücklich für die Prüfungen zugelassen sind und die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools nicht angeben, täuschen Studierende durch den Einsatz von KI-basierten Tools während Prüfungen über die Eigenständigkeit ihrer Leistung. Selbst wenn die Studierenden die Benutzung der KI-basierten Tools ausdrücklich angeben, obwohl diese KI-basierten Tools nicht zugelassen sind, handelt es sich gleichwohl um die Benutzung eines unzulässigen Hilfsmittels gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 2 RSPO, die wie ein Täuschungsversuch in der Rechtsfolge behandelt wird. Ob es überhaupt möglich ist, dass KI-basierte Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zugelassen werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO. Dass bzw. welche KI-basierten Tools tatsächlich in einer bestimmten Prüfung zugelassen sind, wird jeweils durch den*die Lehrende*n, der*die die Prüfung abnimmt, entschieden und den Studierenden gegenüber transparent gemacht. Als zugelassenes Hilfsmittel muss die Verwendung entsprechend gekennzeichnet und dokumentiert werden (s. u.). Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit gemäß § 19 Absatz 3 Satz 1 Var. 1 RSPO.
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ห้ามป้อนข้อมูลส่วนบุคคลหรือเนื้อหาที่มีลิขสิทธิ์ซึ่งไม่ได้รับอนุญาตเข้าสู่ระบบ AI
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